Allgemeine Vertragsbedingungen

Präambel
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der Motion Media GmbH (im Folgenden „Motion Media GmbH“) gelten vorbehaltlich individueller anderslautender Abreden ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. Einkaufsbedingungen) des Kunden, Bestellers oder Vertragspartners gelten nicht, es sei denn, die Motion Media GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Motion Media GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, ohne dass es eines neuerlichen Hinweises bedarf. Motion Media GmbH ist berechtigt, den Inhalt dieser Bedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Motion Media GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Motion Media GmbH verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

1. Vertragsgegenstand
a. Vertragsangebote der Motion Media GmbH, insbesondere die mit “Angebot” überschriebenen Leistungsaufstellungen, sind freibleibend. Beabsichtigt der Kunde, ein Vertragsverhältnis mit der Motion Media GmbH einzugehen, so bedarf es zum Zustandekommen des Vertrags nach Eingang einer entsprechenden Erklärung des Kunden (z. B. Bestellung, Auftragserteilung, Freigabe von Entwürfen) einer Annahme dieses Vertragsangebots durch die Motion Media GmbH (Auftragsbestätigung), soweit nicht ein gesonderter Vertragstext ausgefertigt wird. Auf den Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden wird im Zweifel verzichtet. Mit der Auftragserteilung sichert der Kunde seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit zu.
b. Die Motion Media GmbH ist berechtigt, ein Vertragsangebot des Kunden (Bestellung, Auftragserteilung) innerhalb von 14 Tagen nach Eingang (Zugang) anzunehmen. Geht das Vertragsangebot des Kunden auf elektronischem Wege ein, so stellt eine Zugangsbestätigung auf gleichem Wege noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebotes des Kunden dar.
c. Soweit die Motion Media GmbH die technische Dokumentation, Abbildungen, Zeichnungen sowie sonstige Unterlagen an den Kunden übergibt, sind die darin gemachten Angaben für die Motion Media GmbH nicht bindend, soweit die Motion Media GmbH sie nicht ausdrücklich zur verbindlichen Grundlage des Vertrages erklärt.
d. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und recht-zeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der Motion Media GmbH. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Die Motion Media GmbH ist jedoch berechtigt, den Vertragsschluss durch Lieferung von qualitativ und preislich adäquaten, anderweitig beziehbaren Komponenten herbeizuführen.

2. Lieferzeit- und Lieferverzug
a. Die Lieferung des Leistungsgegenstands erfolgt an die in der Leistungsaufstellung angegebene inländische Anschrift des Kunden. Lieferungen in das Ausland erfolgen nach gesonderter Vereinbarung über die Transportkosten. Die Motion Media GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt das Produkt ordnungsgemäß am vereinbarten Lieferort abgeliefert werden kann.
b. Mit Übergabe des Leistungsgegenstands an den von der Motion Media GmbH bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Leistungsgegenstands auf den Kunden über. Die Motion Media GmbH wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Kunden abschließen.
c. Sofern ein abnahmefähiges Werk geschuldet wird, erlischt die Leistungspflicht von Motion Media GmbH mit Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber (siehe zur Abnahme von Werken Punkt 6 der AGB).
d. Versand- oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Motion Media GmbH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden und wenn der Besteller sämtliche von ihm zu liefernden Zeichnungen, Genehmigungen, Grafiken, Stellungnahmen, Freigaben etc. zu den vereinbarten Zeitpunkten vollständig vorlegt, die für das Aufstellen erforderlichen Voraussetzungen geschaffen hat und sämtliche Vertragsbedingungen einhält. Ist ein verbindliches Versand- oder Lieferdatum oder eine Lieferfrist um vier Wochen überschritten, so kann der Besteller schriftlich eine Nachfrist von einem Monat setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.

3. Preise
a. Alle Preise verstehen sich ab Sitz der Motion Media GmbH exklusive Mehrwertsteuer. Die Preise schließen die Kosten für übliche Verpackung nicht ein. Verlangt der Besteller eine besondere Verpackungsart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.
b. Anfallende Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben trägt der Besteller. Künstlersozialabgaben, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
c. Bei einem Bestellwert von unter 25 Euro kann Motion Media GmbH eine zusätzliche Kleinmengen-Bearbeitungspauschale von 10 Euro verlangen. Im Falle der Rücksendung von Reparaturware behält sich die Motion Media GmbH den Versand per Nachnahme vor.
d. Sofern im Vertrag/Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von Motion Media GmbH erbrachten Leistungen nach den jeweils aktuellen Preislisten von Motion Media GmbH abgerechnet.
e. Fallen Kosten für Lizenzen (Fotos, Grafiken, Videos, Fonts, Musik) an, so werden diese nach vorheriger Absprache gesondert in Rechnung gestellt.
f. Soweit nicht anders vereinbart, sind Reisekosten, Spesen, Nebenkosten etc. zusätzlich nach unseren betriebsüblichen Sätzen zu vergüten.
g. Eine Preisgarantie für Druck- und Produktionskosten kann nur 4 Wochen nach Auftragsbestätigung garantiert werden. Die Motion Media GmbH ist berechtigt, die aktuelle Preissteigerung an den Kunden weiterzugeben.

4. Zahlungsbedingungen
a. Vergütung für Agenturleistungen für einzelne Projekte und einmalige Leistungen ist im Voraus nach Rechnungstellung durch Motion Media GmbH zur Zahlung fällig. Motion Media GmbH ist unabhängig davon berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen.
b. Rechnungen von Motion Media GmbH sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mögliche Zahlungswege sind Vorauskasse oder die Überweisung nach Rechnung.
c. Motion Media GmbH behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
d. Sollte der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug geraten, ist Motion Media GmbH berechtigt, die weiteren Leistungen unbeschadet weitergehender Rechte solange einzustellen oder zurückzuhalten, bis der Auftraggeber Zahlung geleistet hat. Für künftig zu erbringende Leistungen ist Motion Media GmbH berechtigt Vorauszahlung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Motion Media GmbH vorbehalten.
e. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber Motion Media GmbH die entstandenen Kosten zu ersetzen. Motion Media GmbH kann ohne Schadens- bzw. Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale in Höhe des eigenen Aufwands verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, Motion Media GmbH jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
f. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder in dem Falle, dass nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die Motion Media GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld des Kunden aus allen Verträgen fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder sich nach Ablauf einer angemessenen Frist unbeschadet anderweitiger Rechte vom Vertrag zu lösen.
g. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind
h. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
i. Bei erstmaliger Bestellung kann Vorkasse oder Nachnahme verlangt werden, ebenso bei Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits.

5. Rücktritt und Verzugsschaden
a. Motion Media GmbH ist ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtert haben und infolge dessen die Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten zum Beispiel dann als erfüllt, wenn bei dem Besteller Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüchen, Wechsel- und Scheckprotesten erfolgen oder über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, Motion Media GmbH jedoch nicht bekannt waren.
b. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Motion Media GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich aufkommender Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
c. Befindet sich der Besteller im Annahmeverzug, ist Motion Media GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann neben dem Rücktritt Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In diesem Fall ist Motion Media GmbH berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des vereinbarten Brutto-Kaufpreises zu verlangen oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Besteller zu fordern. Bei Verlangen des pauschalierten Schadensersatzes ist der Besteller berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Abnahme
a. Nach der Fertigstellung und Übermittlung bzw. Zugänglichmachung von Arbeitsergebnissen ist der Auftraggeber innerhalb einer Woche verpflichtet, die Arbeitsergebnisse schriftlich abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Spezifikationen entsprechen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unerheblicher Mängel zu verweigern. Nimmt der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse innerhalb der Frist nicht ab, obwohl er hierzu verpflichtet ist, gelten diese nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen. Nimmt der Besteller eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug.
b. Übermittelt Motion Media GmbH dem Auftraggeber Arbeitsergebnisse (Texte, Grafiken etc.) zur Durchsicht, Prüfung und Freigabe, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese umgehend auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Erteilt der Auftraggeber daraufhin die Freigabe bzw. nimmt er das Werk ab, erkennt er das Arbeitsergebnis damit als vertragsgemäß an mit der Folge, dass Motion Media GmbH nicht haftbar ist für etwaige erkennbare Fehler (z. B. Tippfehler, Grammatik oder Übersetzungen).

7. Höhere Gewalt
Weder der Besteller noch Motion Media GmbH haften für Nichterfüllung oder Verzug, soweit dies ganz oder zum Teil auf Ereignissen von höherer Gewalt beruht. Ereignisse höherer Gewalt sind z. B. Krieg und ähnliche Zustände, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und Anordnungen der öffentlichen Gewalt – auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten. Für die Dauer dieser Störungen und deren Auswirkungen ist Motion Media GmbH von der Lieferpflicht befreit und nach Wiedereintritt normaler Verhältnisse berechtigt, nach ihrer Wahl die vereinbarte Menge zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Hält die Störung länger als drei Monate an, berechtigt dies auch den Besteller zum Rücktritt, soweit noch nicht geliefert worden ist.

8. Versandbedingungen
a. Soweit Motion Media GmbH sich für den Versand Erfüllungsgehilfen bedient, erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe der Ware durch Motion Media GmbH an den Versandbeauftragten.
b. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung bei Motion Media GmbH schriftlich geltend zu machen.
c. Bei Versendung behält sich Motion Media GmbH die Wahl des Versandweges und der Versandart vor.

9. Eigentumsvorbehalt
a. Die gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum der Motion Media GmbH, bis der Kunde sämtliche aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Ansprüche erfüllt hat. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Gegenstände untersagt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Motion Media GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
b. Der Kunde ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Motion Media GmbH nicht berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs umzubilden und zu verarbeiten. Im Falle des Erlöschens des Eigentums infolge gesetzlichen Eigentumsübergangs, insbesondere durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung, verpflichtet sich der Kunde, mit Abschluss des Vertrags der Motion Media GmbH einen (Mit-) Eigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts zu übertragen.
c. Bei Pflichtverletzungen, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist die Motion Media GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und die Vorbehaltsware zur Tilgung der gesicherten Forderungen zu verwerten oder die Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware durch die Motion Media GmbH erfordert keinen Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist verpflichtet, der Motion Media GmbH die bereits gezogenen Nutzungen zu erstatten.

10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
a. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch Motion Media GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
b. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Ausführung seines Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig nach Auftragsvergabe in geeigneter Form an Motion Media GmbH zu übermitteln und die Durchführung der Lieferungen und/oder Leistungen durch alle erforderlichen Maßnahmen aus der eigenen betrieblichen Sphäre zu unterstützen. Andernfalls ist Motion Media GmbH berechtigt, die Leistungen nach eigenem Ermessen fertigzustellen und den Auftraggeber zur Abnahme aufzufordern.
c. Der Auftraggeber wird benötigte Daten und Inhalte wie beispielsweise Bilder, Grafiken, Tabellen und Texte zeitnah und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
d. Produktions- und/oder druckfähige Daten werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden geliefert. Sollten Grafik- oder Satzarbeiten anfallen, so werden diese nach Absprache gesondert berechnet.
e. Eine Rechtschreib- und Grammatikprüfung der angelieferten Texte/Inhalte wird nicht vorgenommen und ist nicht Bestandteil des Angebotes, sofern dies nicht vorab ausdrücklich durch den Kunden gewünscht und von Motion Media explizit angeboten wird.
f. Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein Korrekturgang als inklusive. Weitere Korrekturgänge werden nach Aufwand berechnet.
g. Soweit Motion Media dem Auftraggeber Versionen oder Entwürfe unter Angabe einer angemessenen Frist, die pauschal 7 Werktage beträgt, zur Prüfung auf Richtig- und Vollständigkeit zur Verfügung stellt, gelten die Versionen und Entwürfe mit Ablauf der Frist als genehmigt, sofern keine Korrekturen seitens des Auftraggebers gewünscht sind. Jegliche Korrekturwünsche sind in Textform an die Agentur zu richten oder in einem persönlichen Termin zu besprechen.
h. Der Auftraggeber übernimmt die Koordination von eigenen Mitarbeitern und von ihm beauftragten Dritten, deren Lieferungen und Leistungen mit dem Auftrag in unmittelbarem oder mittelbarem Verhältnis stehen. Der Auftraggeber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass diese bei der Erbringung ihrer Lieferungen und/oder Leistungen mit Motion Media GmbH so kooperieren, dass Motion Media GmbH ihre vertraglichen Verpflichtungen ungehindert erfüllen kann.
i. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass durch von ihm eingebrachte oder weitergegebene Daten nicht gegen Strafrecht oder sonstiges öffentliches Recht verstoßen wird, dass die Ein- oder Weitergabe von Daten mit sittenwidrigem Inhalt unterbleibt und dass durch Inhalte oder benutzte Bezeichnungen (auch Domains) oder durch Art und/oder Ausmaß der Nutzung weder gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter, gegen Schutzrechte (Namens-, Marken- und Urheberrechte) Dritter, gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen wird. Der Auftraggeber hat Motion Media GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
j. Im Falle des Verstoßes gegen die vorgenannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers behält sich Motion Media GmbH das Recht vor, die Leistungen für den Auftraggeber einzustellen und/oder den Zugang zu genutzten Diensten zu sperren. Eine Einstellung der Leistungen lässt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung und die Bestimmungen zur Vertragslaufzeit unberührt.
k. Mehraufwand und Schäden, die infolge eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die vorstehenden Mitwirkungspflichten für Motion Media GmbH entstehen, kann Motion Media GmbH dem Auftraggeber in Rechnung stellen, wobei der Mehraufwand zu den üblichen Vergütungssätzen von Motion Media GmbH berechnet wird.

11. Stornierungskosten, Kündigung des Vertrages
a. Bei unberechtigtem Rücktritt der Auftraggeber von einem erteilten Auftrag, kann Motion Media GmbH unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für entstandene Auftragsbearbeitungskosten und den Gewinnverlust fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
b. Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
c. Wenn der Auftraggeber mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatliche Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist, kann Motion Media GmbH ihm die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen erklären.
d. Wird das Vertragsverhältnis über eine bestimmte Leistung beendet, bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

12. Nutzungsrechte
a. Motion Media GmbH überträgt dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender Rechnungen, alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem für den Auftrag vereinbarten Umfang. Im Zweifel erfüllt Motion Media GmbH ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen Zustimmung von Motion Media GmbH.
b. Vorbehaltlich anderweitig getroffener Vereinbarungen, verbleiben Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Vertragsende noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, bei Motion Media GmbH.
c. Motion Media GmbH behält sich das Recht vor, die Erzeugnisse des Auftrags und den Auftrag selbst für ihr Portfolio zu verwenden. Die Zustimmung kann durch den Auftraggeber nur verweigert werden, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
d. Motion Media GmbH ist nicht verpflichtet, offene Dateien (InDesign, Illustrator, Photoshop, etc.) oder Layouts/Druckdateien an den Kunden herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vertraglich oder im Angebot vereinbart wurde. Wünscht der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien oder Druckdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

13. Webseite
a. Der Kunde ist, sofern nicht anders vereinbart, verpflichtet alle vereinbarten Inhalte zu liefern und Korrekturgänge fristgerecht zu bestätigen. Bei Überschreitung der vereinbarten Termine um mehr als 14 Tage können unter Umständen höhere Kosten aufgrund überschrittener Kapazität (Zukauf von Fremdleistungen) entstehen.
b. Sofern nicht anders vereinbart, gilt die späteste Fertigstellung des Projekts nach höchstens 90 Tagen als vereinbart. Eine durch den Kunden verursachte Überschreitung dieser Laufzeit kann unter Umständen höhere Kosten aufgrund von Kapazitätsengpässe (Zukauf von Fremdleistung) hervorrufen. In jedem Fall wird nach Überschreitung dieser Laufzeit eine Endrechnung für das beauftragte Projekt erstellt und der entstehende Mehraufwand entsprechend angeboten.
c. Das Hosting inklusive Sicherheitspaket wird separat berechnet. Der Kunde ist verpflichtet, selbstständig regelmäßig Systemupdates (Wordpress, Plug-Ins und Themes) vorzunehmen/oder zu beauftragen. Sollten durch nicht aktuelle Komponenten Sicherheitslücken entstehen/genutzt werden, so haftet nicht Motion Media für die Folgekosten, sondern der Auftraggeber (Kunde).
d. Sofern nicht anders vereinbart, fallen Hostingkosten jährlich an und werden jährlich im Voraus abgerechnet.

14. Impressum
a. Mit Zustimmung des Auftraggebers kann Motion Media GmbH auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Die Zustimmung kann durch den Auftraggeber nur verweigert werden, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
b. Bei Veröffentlichungen wird Motion Media GmbH in üblicher Form als Urheber genannt.

15. Datenschutz
a. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß den datenschutzgesetzlichen Vor-gaben, insbesondere solche der Datenschutz-Grundverordnung davon unterrichtet, dass Motion Media GmbH seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben Information, maschinell verarbeitet.
b. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z. B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von Motion Media GmbH während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Motion Media GmbH auch zur Beratung ihrer Auftraggeber, zur Eigenwerbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. Motion Media GmbH wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als dass die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder Motion Media GmbH gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.

16. Passwort
a. Sofern der Auftraggeber für den Zugang zum Server ein individuelles “Passwort” erhält, versichert er bereits im eigenen Interesse, dieses vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat

17. E-Mails
a. Motion Media GmbH behält sich für E-Mails und UMS vor, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Auftraggeber zumutbar ist.
b. Motion Media GmbH ist berechtigt, auf bereitgestellten Accounts eingegangene E-Mail-Nachrichten zu löschen,
• nachdem diese vom Auftraggeber abgerufen wurden
• nachdem sie gemäß Auftraggeberweisung weitergeleitet wurden
• nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden
c. Motion Media GmbH ist allerdings nicht verpflichtet die Löschung vorzunehmen. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, durch rechtzeitige Löschung zu verhindern, dass sein Speicher die Kapazitätsgrenze erreicht mit der Folge der Nichtaufnahme weiterer elektronischer Nachrichten.

18. Nutzungsbedingungen Server
a. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Domain/s und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften, noch Rechte Dritter verletzen. Motion Media GmbH weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.
b. Der Auftraggeber verpflichtet sich keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Auftraggeber auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Auftraggeber ist verpflichtet bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen.
c. Der Auftraggeber achtet darauf, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht vereinbart ist. Sofern Motion Media GmbH feststellt, dass das Trafficvolumen eines Auftraggebers eines Webhosting-Paketes, den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird sie den Auftraggeber hierüber informieren. Sie kann daraufhin dem Auftraggeber anbieten, das nächst höhere Vertragsverhältnis (z. B. ein höherwertiges Webhosting-Paket) mit einem entsprechend höheren Trafficvolumen abzuschließen. Sollte ein Angebot zu einem Wechsel in das nächst höhere Vertragsverhältnis durch den Auftraggeber abgelehnt werden, kann Motion Media GmbH das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

19. Besondere Bedingungen über die Miete von Servern
a. Soweit Motion Media GmbH dem Auftraggeber Software bereitstellt, ist sie nicht zur Bereitstellung von neuen Versionen insbesondere Updates, Releases oder Patches verpflichtet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
b. Die für die Nutzung der beauftragten Leistungen erforderliche Hardware wird vom Auftraggeber gestellt und ist nicht Bestandteil des Vertrages. Sollten nach Vertragsabschluss Anpassungen der Hardware erforderlich werden, so liegen diese im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

20. Werbetechnik
a. Sofern nicht anders vereinbart, gelten bei Beschriftungen gesäuberte Flächen als Voraussetzung. Sollten Reinigungsarbeiten anfallen, so werden diese gegen eine Aufwandsgebühr berechnet.
b. Um eine optimale Verklebung zu gewährleisten müssen ggf. Teile kurzfristig demontiert werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, informieren Sie die Motion Media GmbH bitte im Vorfeld.
c. Soweit nicht anders vereinbart, gilt die Lieferung und Abholung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge durch den Auftraggeber als vereinbart.

21. Gewährleistung
a. Eigene Garantien werden keine gegeben. Sämtliche Angaben und Leistungsbeschreibungen stellen als solche keine Garantien im Sinne von § 443 BGB dar. Motion Media GmbH gibt – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – keine eigenen Garantien ab. Sie weist höchstens auf Garantien des Herstellers oder eines Dritten hin. Das betrifft insbesondere Leistungs- und Produktgarantien. Leistet der Hersteller der Produkte oder ein Dritter aus der Lieferkette eine Garantie neben den gesetzlichen Rechten, so gilt diese ausschließlich im Verhältnis des Kunden zum Hersteller. Zur Wahrung der Garantieansprüche hat sich der Kunde im Falle des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/Mängeln direkt an den Hersteller bzw. den Dritten zu wenden. In vorstehendem Falle wird der Kunde auch die Motion Media GmbH im Hinblick auf die eventuelle Geltendmachung von Ansprüchen informieren und ihn über die Handhabung der Garantie durch den Hersteller bzw. den Dritten auf dem Laufenden halten.
b. Alle diejenigen Gegenstände sind nach Wahl der Motion Media GmbH unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Die von den Parteien vereinbarte oder vorausgesetzte Beschaffenheit bezieht sich immer auf Produkteigenschaften/ -spezifikationen oder Produktverhalten unter normalen Nutzungsbedingungen und unter Einhaltung der Anweisungen in der betreffenden Bedienungsanleitung oder der Motion Media GmbH. Es bestehen keine Mängelansprüche, soweit es sich lediglich um eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Sache handelt. Es bestehen keine Mängelansprüche bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, Blitzschlags, Überspannung oder anderer äußerer Einflüsse entstanden sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden von dem Kunden oder einem Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen, so bestehen für diese und daraus resultierende Folgen keine Mängelansprüche.
c. Der Kunde hat die erhaltene Ware unverzüglich auf Fehler zu prüfen und der Motion Media GmbH schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Die Rügefrist des § 377 HGB beträgt in diesem Falle 5 Werktage. Diese Frist gilt nicht für versteckte Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung geltend gemacht werden. Die Rügen sind so rechtzeitig vor einer Be- und Verarbeitung mitzuteilen, dass die Motion Media GmbH noch Abhilfe schaffen kann. Versäumt der Kunde die Rüge, verliert er etwaige Gewährleistungsrechte. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr vom Tag der Ablieferung angerechnet. Soweit eine Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern.
d. Auch dann, wenn der Kunde die Sache auf Anweisung des Käufers an einen Dritten geliefert hat, trifft den Kunden die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB. Dies gilt auch im Fall der Durchlieferung an einen nicht kaufmännischen Abnehmer.
e. Wenn der Kaufgegenstand innerhalb der Verjährungsfrist einen Mangel aufweist, dessen Ursache bereits bei Gefahrübergang gegeben war, ist die Motion Media GmbH nach ihrer Wahl verpflichtet, unentgeltlich nachzubessern oder einen neuen Kaufgegenstand zu liefern.
f. Sind nach den vorstehenden Absätzen Schadensersatzansprüche eingeschränkt oder ausgeschlossen, so gilt dies auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte vom Motion Media GmbH. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird davon nicht berührt.
g. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

22. Haftung
a. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet die Motion Media GmbH Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur
– bei Vorsatz unbeschränkt;
– bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte, jedoch unbeschränkt, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der Motion Media GmbH verursacht wurde;
– bei einfacher Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens, der durch die Pflicht verhindert werden sollte, jedoch beschränkt auf 1.000 € pro Schadensfall, insgesamt höchstens 5.000 € aus dem Vertrag;
– unabhängig vom Vorstehenden bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Motion Media GmbH eine Garantie übernommen hat, entsprechend der Garantiebedingungen.
b. Für alle Ansprüche gegen die Motion Media GmbH auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt. Gleichsam gilt die Verjährungsfrist dieses Absatzes nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Verjährungsfristen vorsieht.
c. Die Motion Media GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Motion Media GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der Motion Media GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
d. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
e. Aufgrund standesrechtlicher Bestimmungen darf die Motion Media GmbH als Werbeagentur keine beratenden Auskünfte geben. Auch wenn u. U. Hinweise zu geltenden Gesetzgebungen gegeben werden, weisen wir hiermit darauf hin, dass rechtliche Aspekte nur von zugelassenen Rechtsanwälten geklärt werden dürfen. Es wird die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl empfohlen.

23. Technische Beratung
a. Etwaige anwendungstechnische Beratung durch die Motion Media GmbH in Wort, Schrift oder durch Versuche außerhalb einer gesonderten Vereinbarung zur Beratung (vergütungspflichtiger Beratungsvertrag), erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von Motion Media GmbH gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
b. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten von der Motion Media GmbH und liegen im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden.

24. Schlussbestimmungen
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz von der Motion Media GmbH, sofern der Kunde Kaufmann ist. In diesem Fall ist die Motion Media GmbH jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Dienstsitzgericht gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
b. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.
c. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Änderungen dieser AGB werden über den Internetauftritt der Motion Media GmbH bekannt gegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich der Änderung widerspricht. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an die Motion Media GmbH absenden.

Stand 11/2023